AGB von Gudrun Reith, Traurednerin und Freie Rednerin

Gudrun Reith, Schindweg 1, 97503 Gädheim - Ottendorf begleitet Brautpaare oder andere Personen bei deren Feiern (z. B. Hochzeiten, Namensgebungsfeiern für Kinder, Trauerfeiern usw.).

Bei allen von Gudrun Reith zu erbringenden Leistungen handelt es sich um reine Dienstleistungen. Die nachfolgenden Regelungen sollen das Rechtsverhältnis zwischen Gudrun Reith und dem jeweiligen Kunden so weit und gut wie möglich und insbesondere verständlich regeln.

A. Allgemeine Regelungen

§ 1 Geltungsbereich

  1. Gudrun Reith erbringt ihre Leistungen gegenüber ihrem jeweiligen Vertragspartner auf der Grundlage der nachstehenden Geschäftsbedingungen in der jeweils aktuell gültigen Fassung.
  2. Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, dies gilt auch für den Fall, dass Gudrun Reith diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
  3. Im Fall von Kollisionen innerhalb der Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien soll folgende Rangfolge gelten:
    1. individuelle Vereinbarungen, Verträge
    2. Teil B. dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
    3. Teil A. dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
    4. die gesetzlichen Regelungen.

§ 2 Änderung der AGB

Gudrun Reith behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern. Gudrun Reith wird dem Kunden die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen spätestens vier Wochen vor Inkrafttreten mitteilen und ihm diese übermitteln. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung, dann gelten die geänderten Geschäftsbedingungen als angenommen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen fristgemäß, so ist Gudrun Reith berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen oder zu den bisherigen Bedingungen fortzusetzen.

§ 3 Vertragsschluss, Vertragsgegenstand, Leistungsumfang, Leistungsort

  1. Der jeweilige Vertrag kommt durch Unterzeichnung des von Gudrun Reith unterbreiteten Angebots durch den Kunden zustande.
  2. Der Umfang der von Gudrun Reith zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag sowie den hierauf bezugnehmenden Angaben in dem jeweiligen Angebot an den Kunden.
  3. Gudrun Reith darf sich, soweit nichts anderes vereinbart wurde, bei der Ausführung der Leistungen auch Dritter bedienen.
  4. Kommt Gudrun Reith mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Gudrun Reith eine vom Kunden gesetzte Nachfrist nicht einhält oder eine Leistungserbringung unmöglich wird.
  5. Der Leistungsort ist grundsätzlich an dem Sitz von Gudrun Reith, wenn sich nicht etwas anderes aus der individuellen Vereinbarung oder der Art der Tätigkeit ergibt.

§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug

  1. Alle Preise sind Bruttopreise (gem. § 19 UStG für Kleinunternehmer).
  2. Die Abrechnung erfolgt gemäß der vertraglichen Vereinbarung.
  3. Der Kunde gerät in Verzug, wenn er innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung nicht geleistet hat und als Verbraucher auf diese Folge in der Rechnung hingewiesen worden ist. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche gleich welcher Art wegen Zahlungsverzuges, insbesondere den Nachweis eines höheren Zinsschadens, behält sich Gudrun Reith ausdrücklich vor.
  4. Gudrun Reith ist bei Zahlungsverzug des Kunden auch berechtigt, weitere Leistungen zurückzubehalten.

§ 5 Haftung

  1. Gudrun Reith haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  2. Für sonstige Schäden haftet Gudrun Reith nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
  3. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die Erfüllungsgehilfen von Gudrun Reith.
  4. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 6 Höhere Gewalt

Gudrun Reith ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere Krankheit, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben sowie behördliche Maßnahmen.

§ 7 Schlussbestimmungen

  1. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, unbestritten sind oder Gudrun Reith diese schriftlich anerkannt hat.
  2. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

§ 8 Salvatorische Klausel

  1. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages einschließlich dieser AGB`S  ganz oder teilweise ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung hierfür nicht berührt werden.
  2. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Vertragspartnern durch eine Regelung ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

B. Spezielle Regelungen

1. Trauzeremonie u.a. Feierlichkeiten

§ 1 Pflichten der Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, Gudrun Reith alle notwendigen Informationen, Daten und Termine für die Erbringung ihrer Leistungen rechtzeitig mitzuteilen und sich an die vereinbarten Termine zu halten.

§ 2 Leistungsänderungen

  1. Bei Veränderungen der Leistungen nach Vertragsschluss, bspw. Trauort oder Traudatum ist Gudrun Reith berechtigt, das Honorar entsprechend neu zu kalkulieren und anzupassen.
  2. Bei einer Verschiebung des Trautermins bis 10 Wochen vor dem vereinbarten Termin in das folgende Kalenderjahr muss ein neuer Vertrag zwischen den Parteien geschlossen werden. Sollte Gudrun Reith den gewünschte Termin des Kunden wahrnehmen können, gilt der Preis des Vorjahres als Sonderkondition vereinbart.
  3. Bei einer Verschiebung des Trautermins bis 10 Wochen vor dem vereinbarten Termin in das übernächste oder darauf folgende Kalenderjahr muss ein neuer Vertrag zwischen den Parteien geschlossen werden.
  4. Bei einer Verschiebung des Trautermins ab 9 Wochen vor dem vereinbarten Traubeginn hat Gudrun Reith das Recht, die Regelungen der vorstehenden Ziffern 3 oder 4 oder die Stornoregelung nach § 4 zur Anwendung zu bringen.

§ 3 Honorar und Zahlungen

  1. Die Preise ergeben sich aus dem individuellen Angebot  von Gudrun Reith an den Kunden.
  2. Das Honorar ist in zwei Raten fällig und wird von Gudrun Reith nach dem ersten Traugespräch in Rechnung gestellt.
  3. Die erste Rate ist nach dem ersten Traugespräch fällig.  Die zweite Rate ist 10 Wochen vor dem Trautermin fällig.
  4. Bei einer Verschiebung des Trautermins bis 10 Wochen vor dem vereinbarten Termin innerhalb eines Kalenderjahres, wird die 2. Rate wie vereinbart fällig, sofern seitens Gudrun Reith ein neuer Termin zur Verfügung steht und dieser von ihr wahrgenommen werden kann. Kann kein neuer Termin gefunden werden, gelten die Stornoreglungen nach § 4.

§ 4 Stornoregelung

  1. Wenn der Kunde einen fest vereinbarten Termin nicht einhalten kann oder von dem Vertrag zurücktritt, treffen beide Vertragspartner folgende Stornoregelungen:
    1. wird eine vereinbarte Leistung bis 10 Wochen vor dem Trautermin storniert, behält Gudrun Reith einen Anspruch auf Zahlung der ersten Rate. Eine bereits gezahlte Rate wird nicht erstattet. Es entstehen keine weiteren Kosten.
    2. wird eine vereinbarte Leistung unter 10 Wochen vor dem Termin storniert, behält Gudrun Reith einen Anspruch auf Zahlung der ersten und zweiten Rate. Eine bereits gezahlte Rate wird nicht erstattet.
  2. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass Gudrun Reith kein oder nur  ein geringerer Schaden, als der mit der Pauschale geltend gemachte Schaden entstanden ist.